
Bern/Luzern, 13. September 2018. Fast einmal pro Monat ist ein Schweizer Konzern im Ausland in die Verletzung von Menschenrechten oder Umweltstandards verwickelt. Eine neue Analyse von HEKS und Fastenaktion zählte in den letzten sechs Jahren mindestens 64 solcher Vorfälle, die auf das Konto von 32 Unternehmen gingen. Diese Zahlen illustrieren die Schwäche freiwilliger Massnahmen und die Dringlichkeit der Konzernverantwortungsinitiative, welche die Unternehmen zu einer besseren Prüfung ihrer Menschenrechts- und Umweltrisiken verpflichten würde.
Die 64 Fälle gehen auf das Konto von 32 Firmen aus 14 Branchen. Rohstoffkonzerne verursachen mit Abstand am meisten Probleme. 19 Fälle stammen aus dieser Branche, elf davon hat allein der Zuger Konzern Glencore verursacht, der klare Spitzenreiter im Ranking der Übeltäter. Auf dem zweiten Rang folgen mit je sieben Fällen Banken und die Nahrungsmittelindustrie. In Bezug auf die Art der Vorfälle liegen die Umweltverschmutzungen mit 21 Prozent auf dem Spitzenplatz, gefolgt von den Bereichen Arbeitsrechte und Arbeitssicherheit.
Abhilfe durch Konzernverantwortungsinitiative
Die Analyse umfasst Verstösse oder entsprechende Vorwürfe, die von Medien, internationalen Organisationen oder NGOs recherchiert wurden und gut dokumentiert sind. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein, denn viele Missstände werden nicht umfassend dokumentiert und gelangen auch nicht an die breite Öffentlichkeit. Zudem fällt auf, dass bloss fünf Unternehmen für exakt die Hälfte aller Fälle verantwortlich sind: Glencore, Nestlé, LafargeHolcim, Syngenta und Credit Suisse. Anscheinend können die freiwilligen Vorkehrungen, auf die sich diese grossen Konzerne stets berufen, die Verwicklung in Menschenrechts- und Umweltprobleme nicht verhindern.
Dies unterstreicht die Bedeutung und die Dringlichkeit der Konzernverantwortungsinitiative. Das Volksbegehren verlangt von international tätigen Konzernen, ihre Menschenrechts- und Umweltrisiken regelmässig zu prüfen und präventiv Massnahmen zu ergreifen, um Verstösse zu verhindern. Diese Sorgfaltsprüfungspflicht würde dazu beitragen, die Zahl der Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen durch Schweizer Firmen zu reduzieren.
Fact Sheet und Grafiken zum Download: http://www.sehen-und-handeln.ch/medien
Rückfragen:
Yvan Maillard Ardenti, Unternehmen und Menschenrechte, 079 489 3824;
Lorenz Kummer, Medienverantwortlicher; 079 307 2592;